Unfall- & Pannenhilfe: Wir sind Experten für Unfallreparaturen
Panne oder Unfall? – Dann sind wir von Auto Goldmann für Sie da! Wenn Sie mit Ihrem Auto liegen bleiben oder in einen Unfall verwickelt werden, helfen wir Ihnen ab dem ersten Moment weiter: Wir schleppen Sie ab, bringen Sie bei Bedarf direkt zu uns in die Werkstatt und können dann auch sofort Unfallreparaturen vornehmen. Wir lassen Autofahrer in 35753 Greifenstein-Holzhausen und Umgebung nicht im Stich.
Über 2,6 Millionen Mal hat es im letzten Jahr auf Deutschlands Straßen gekracht. Damit geht die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen zurück. Trotzdem sollte man einen Blick in die Liste der Verkehrs-Statistiker wagen, um sich ein Bild über die Fehler und Gefahren zu verschaffen, die am häufigsten zu Unfällen führen:
- Die Nummer eins der häufigsten Unfallursachen ist doch irgendwie überraschend: Nicht etwa rasen oder Vorfahrt missachten, sondern Fehler beim Wenden, Abbiegen, Rückwärts- oder Anfahren machen den größten Teil aller beim Statistischen Bundesamt registrierten Unfälle aus.
- Auf dem zweiten Platz der häufigsten Unfallursachen landet das Missachten der Vorfahrt. Am zweithäufigsten scheppert es also auf deutschen Straßen, weil ein Autofahrer die geltende Vorfahrt eines anderen Fahrers nicht beachtet hat.
- Immer wieder rasen Lkw und Pkw in Stauenden und gefährden das eigene und fremdes Leben. Ein zu geringer Abstand zum Vordermann macht die dritthäufigste Unfallursache aus und kann schnell lebensbedrohlich sein.
- Erst auf dem vierten Platz landet die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ – damit ist sowohl zu schnelles als auch zu langsames Fahren gemeint. Beides stellt eine enorme Gefahr im Straßenverkehr dar.
Auffahrunfall – wer ist wirklich schuld?
Sie passieren immer wieder und stets plötzlich: Auffahrunfälle. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und es kracht gewaltig. Doch viele wissen gar nicht, wer bei einem Auffahrunfall eigentlich schuld ist. Der, der viel zu plötzlich bremst, oder der, der hinten reinfährt?
Wir alle kennen diesen Moment, wenn ein Autofahrer vor uns plötzlich stark bremst oder wenn wir 3 Sekunden mal nicht auf die Straße gucken und das vorausfahrende Auto plötzlich nur noch einen Meter vom eigenen entfernt ist. Solche Momente sind gefährlich. Wie der ADAC in seiner Unfallforschung festhält, gehören Auffahrunfälle zu den häufigsten Unfallarten.
Wenn es dann wirklich passiert und laut knallt, kommt schnell die Schuldfrage auf. Viele sind sich sicher, dass immer der Auffahrende die Schuld trägt, schließlich hätte er ja ausreichend Abstand halten müssen. Dies stimmt so nicht ganz. Zwar „muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, wie es in § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben steht, jedoch darf der Vorausfahrende nicht einfach ohne besonderen Grund bremsen (§ 4 StVO, Abschnitt 1). Das heißt, dass der Autofahrer, der vor Ihnen fährt, nur stark abbremsen darf, wenn er „aus zwingendem Grund handelt“ und einen hohen Schaden verhindern will. Tut er dies nicht, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. So oder so sollten Sie immer genug Abstand halten und mit einem plötzlichen Bremsen Ihres Vordermanns rechnen.
Schaden an Auto verursacht – so verhalten Sie sich richtig
Wenn Sie ein parkendes Auto touchieren und vom Fahrzeughalter weit und breit keine Spur ist, gilt es, richtig zu handeln, um nicht den Straftatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich in solch einer Situation richtig verhalten.
Einmal kurz nicht richtig aufgepasst und schon rumst es. So ein Moment der Unachtsamkeit sollte nicht als Bagatelle abgestempelt werden, auch wenn der angerichtete Schaden am fremden Auto noch so klein ist. Wenn Sie ein Auto rammen und der Halter nicht in Sicht ist, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Sie sollten erst mal warten und schauen, ob der Fahrzeughalter zurückkehrt. Wie lange Sie warten, sollten Sie von der Situation abhängig machen. Auf einem Supermarktparkplatz können Sie davon ausgehen, dass der Halter bald zurückkommt, in einer Tiefgarage eher nicht.
- Falls bereits etwas Zeit verstrichen ist, aber der Halter nicht zurückkehrt, sollten Sie die Polizei anrufen. Dann erfahren Sie auch, wie Sie weiter vorgehen sollen.
- Wenn mit der Polizei alles Weitere besprochen wurde, sollten Sie dem Geschädigten noch eine Visitenkarte o. ä. unter den Scheibenwischer legen, damit er Sie kontaktieren kann.
- Wenn Sie wirklich keine Zeit haben zu warten, sollten Sie sofort die Polizei anrufen und über den Unfall/Schaden informieren.
Wenn Sie einfach nur einen Zettel am beschädigten Fahrzeug befestigen und dann losdüsen, begehen Sie Fahrerflucht nach Strafgesetzbuch § 142: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.“ Dann drohen eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und sogar eine Freiheitsstrafe. Die Strafe ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch den Versicherungsschutz können Sie mit einer begangenen Fahrerflucht verlieren. Wer bereits die Straftat begangen hat, sollte sich trotzdem noch bei der Polizei melden – je nach verstrichener Zeit kann die Strafe gemildert werden.
Was ist eigentlich ein Bagatellschaden?
Im Zusammenhang mit Unfällen und Schadensregulierung hört man häufig von sogenannten Bagatellschäden. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Wir haben die Antwort.
Schätzungsweise knallt es über 100.000 Mal – jedes Jahr – mit sogenannten Bagatellschäden als Folge. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Man könnte auch grob von einer Lappalie sprechen. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem Luxusfahrzeug mehr als bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2004, dass ein Schaden an einem Auto als Bagatellschaden betrachtet werden kann, wenn die nötige Reparatur und Instandsetzung nicht mehr als 700 Euro kosten würde (Az. VI ZR 365/03). Andere Gerichte setzen die Preise jedoch auch höher an.
Auch bei einer Bagatelle müssen Sie die Polizei informieren, falls der Geschädigte nicht vor Ort ist, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht.
In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren.
Wenn ein Schaden an Ihrem Auto entstanden ist, können Sie diesen im Rahmen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Kommen Sie am besten direkt zu Auto Goldmann und wir schauen uns den Schaden an Ihrem Auto an und beraten Sie professionell und ehrlich. Wir sind DER Spezialist für Unfallschäden in 35753 Greifenstein-Holzhausen und Umgebung.